Im Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Ariston Real Estate AG vor dem Landgericht München I wurde am 16. Mai 2019 ein Teilvergleich geschlossen. Laut Teilvergleich erhöht sich die Barabfindung von 1,04 Euro je Namensaktie auf 1,45 Euro. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Ariston Real Estate AG: Teilvergleich im Spruchverfahren
SinnerSchrader AG: Landgericht Hamburg weist Anträge zurück
Im Spruchverfahren anlässlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SinnerSchrader AG als beherrschter und der Accenture Digital Holdings GmbH als herrschender Gesellschaft hat das Landgericht Hamburg die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung und des Ausgleichs mit Beschluss vom 26. April 2019 zurückgewiesen. An dem Verfahren waren 71 Antragsteller und … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin SinnerSchrader AG: Landgericht Hamburg weist Anträge zurück
Sanacorp Pharmaholding AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
Die Hauptversammlung der Sanacorp Pharmaholding AG soll am 2. Juli 2019 einen Beschluss zur Übertragung der Vorzugsaktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung fassen. Die Barabfindung wurde auf 29,00 Euro je Aktie festgesetzt. Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 02.07.2019: Tagesordnung (…) 5. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Sanacorp Pharmaholding AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
IFA Hotel & Touristik AG: Vom Pflichtangebot befreit
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 09. Mai 2019 die Lopesan Touristik S.A., die Hijos de Francisco López Sánchez S.A., die Invertur Helsan SLU und Herrn Eustasio López González von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin IFA Hotel & Touristik AG: Vom Pflichtangebot befreit
Diebold Nixdorf AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Die Diebold Nixdorf AG als übertragende Gesellschaft soll auf die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf AG erfolgen, wobei die Barabfindung auf 54,80 Euro je Aktie der Diebold Nixdorf AG festgesetzt wurde. Aus … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Diebold Nixdorf AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht