Das Unternehmen Sedo geht auf die Gründung von vier Studenten im Jahr 2000 zurück. Als Entrepreneure hatten sie den Handel mit Domain-Namen wie beispielsweise www.poker.de oder www.vodka.de als lukrative Nische ausgemacht. Das Akronym "Sedo" stand dabei für "Search Engine for Domain Offers". … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Programmierte Übernahme: Der Fall Sedo
Nymphenburg Immobilien AG: Verlangen nach Squeeze-out
Die NIAG SE plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. In diesem Zusammenhang soll ein umwandlungsrechtlicher Squeeze-out durchgeführt werden, wobei die Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien AG beschließen … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Nymphenburg Immobilien AG: Verlangen nach Squeeze-out
AMIRA Verwaltungs AG : Verlangen nach Squeeze-out
Die Blitz 11-263 SE plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AMIRA Verwaltungs AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. In diesem Zusammenhang soll ein umwandlungsrechtlicher Squeeze-out durchgeführt werden, wobei die Hauptversammlung der AMIRA Verwaltungs AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AMIRA Verwaltungs AG beschließen soll. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin AMIRA Verwaltungs AG : Verlangen nach Squeeze-out
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert
Die HSBC Germany Holdings GmbH plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. Die HSBC Germany Holdings GmbH hat hierbei die Barabfindung auf 67,93 Euro je Aktie der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG festgelegt, wobei über den Squeeze-out auf einer außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert
RENK AG: Verlangen nach Squeeze-out
Die Rebecca BidCo AG plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der RENK AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. In diesem Zusammenhang soll ein umwandlungsrechtlicher Squeeze-out durchgeführt werden, wobei die Hauptversammlung der RENK AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der RENK AG beschließen soll. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin RENK AG: Verlangen nach Squeeze-out