Die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA will den Aktionären der NeXR Technologies SE ein Pflichtangebot unterbreiten. Die Abgabe des Angebots erfolgt nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 25.10.2019:Die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Potsdam ('Bieterin') hat am 25. Oktober 2019 … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin NeXR Technologies SE : Übernahmeangebot angestrebt
Celanese AG: OLG Frankfurt am Main weist Anträge zurück
Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG (heute Celanese Services Germany GmbH) hat das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. An dem Verfahren waren insgesamt 75 Antragsteller beteiligt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Celanese AG: OLG Frankfurt am Main weist Anträge zurück
Haake-Beck AG: Spruchverfahren durch Vergleich beendet
In dem Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Haake-Beck AG und der Brauerei Beck & Co. GmbH (ehemals firmierend als Brauerei Beck GmbH & Co. KG) zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung und Ausgleichszahlung haben die Parteien einen Vergleich geschlossen. Die Barabfindung wurde um einen … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Haake-Beck AG: Spruchverfahren durch Vergleich beendet
AVW Immobilien AG: Verlangen nach Squeeze-out konkretisiert
Frank H. Albrecht plant den Ausschluss von Minderheitsaktionären der AVW Immobilien AG gegen Gewährung einer Barabfindung, der auf einer Hauptversammlung, welche für den 3. Dezember 2019 terminiert worden ist, beschlossen werden soll. Als Gegenleistung hat der Hauptaktionär die Barabfindung auf 1,58 Euro je Aktie festgesetzt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin AVW Immobilien AG: Verlangen nach Squeeze-out konkretisiert
innogy SE: Stimmrechtsmeldeschwelle überschritten
Mit Stimmrechtsmitteilung vom 24. September 2019 hat die E.ON SE mitgeteilt, dass die E.ON Verwaltungs SE und deren Alleingesellschafterin, die E.ON Beteiligungen GmbH die Schwellen der Stimmrechte an der innogy SE überschritten haben. Die E.ON SE beabsichtigt einen umwandlungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE durchzuführen, alternativ behält sich die E.ON Verwaltungs … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin innogy SE: Stimmrechtsmeldeschwelle überschritten