Kabel Deutschland: Sonderprüfung
Zitat von Susann Irmweg am 3. November 2016, 10:17 UhrWas ist eigentlich aus der Sonderprüfung geworden, die 2013 von der HV beschlossen wurde? Liegen da schon Ergebnisse vor?
Was ist eigentlich aus der Sonderprüfung geworden, die 2013 von der HV beschlossen wurde? Liegen da schon Ergebnisse vor?
Zitat von Alfred Zabs am 3. November 2016, 10:44 UhrJetzt hat das Landgericht München eine neue Sonderprüfung angeordnet. Zu prüfen sind mögliche Pflichtverletzungen / Unredlichkeiten der Geschäftsführung im Zuge der Übernahme durch Vodafone. Im Ergebnis soll der Sonderprüfer seine Prüfung fortsetzen. Es gäbe Anhaltspunkte dafür, dass der Wert pro Aktie statt 87 Euro 104 Euro betragen hat. Außerdem seien die Synergien nicht voll berücksichtigt.
Jetzt hat das Landgericht München eine neue Sonderprüfung angeordnet. Zu prüfen sind mögliche Pflichtverletzungen / Unredlichkeiten der Geschäftsführung im Zuge der Übernahme durch Vodafone. Im Ergebnis soll der Sonderprüfer seine Prüfung fortsetzen. Es gäbe Anhaltspunkte dafür, dass der Wert pro Aktie statt 87 Euro 104 Euro betragen hat. Außerdem seien die Synergien nicht voll berücksichtigt.
Zitat von Kenner1 Kenner1 am 3. November 2016, 11:03 UhrFeststellungen des Sonderprüfers zu Synergien sind aber zukunftsgerichtet, genauso wie die Bewertung im Spruchverfahren. Die muss das Gericht dann auch berücksichtigen
Feststellungen des Sonderprüfers zu Synergien sind aber zukunftsgerichtet, genauso wie die Bewertung im Spruchverfahren. Die muss das Gericht dann auch berücksichtigen
Zitat von Henriette Kleistow am 3. November 2016, 11:14 UhrMuss das Landgericht das nun im Spruchverfahren berücksichtigen?
Muss das Landgericht das nun im Spruchverfahren berücksichtigen?
Zitat von Alfred Zabs am 3. November 2016, 12:15 UhrImmerhin besteht Amtsermittlungspflicht. Ignorieren kann das Gericht einen Sonderprüfungsbericht daher nicht. Allerdings sind die Stichtage nicht identisch; also irgendeine Lücke werden Juristen schon finden
Immerhin besteht Amtsermittlungspflicht. Ignorieren kann das Gericht einen Sonderprüfungsbericht daher nicht. Allerdings sind die Stichtage nicht identisch; also irgendeine Lücke werden Juristen schon finden
Zitat von Heike Winkel am 3. November 2016, 15:46 UhrHallo Frau Irmweg,
der Sonderprüfer hatte seinen Bericht vorgelegt; darin kam er zu dem Schluss, dass Anhaltspunkte für Fehlverhalten des Vorstands vorlägen und der Übernahmepreis zu niedrig sein könnte. Den Nachfolgeantrag, diesen Verdacht durch eine neue Sonderprüfung zu untersuchen, hat Vodafone abgebügelt.
Hallo Frau Irmweg,
der Sonderprüfer hatte seinen Bericht vorgelegt; darin kam er zu dem Schluss, dass Anhaltspunkte für Fehlverhalten des Vorstands vorlägen und der Übernahmepreis zu niedrig sein könnte. Den Nachfolgeantrag, diesen Verdacht durch eine neue Sonderprüfung zu untersuchen, hat Vodafone abgebügelt.
Zitat von Henriette Kleistow am 28. Februar 2019, 08:28 UhrWas ist eigentlich aus der Sonderprüfung geworden, welche 2016 angeordnet wurde?
Was ist eigentlich aus der Sonderprüfung geworden, welche 2016 angeordnet wurde?
Zitat von Thomas Juelke am 5. März 2019, 18:49 UhrDa sollen laut Gerüchten erste Einschätzungen vorliegen, wonach der Sonderprüfer erhebliche Gesetzes- und/oder Satzungsverletzungen festgestellt hat!
Da sollen laut Gerüchten erste Einschätzungen vorliegen, wonach der Sonderprüfer erhebliche Gesetzes- und/oder Satzungsverletzungen festgestellt hat!
Zitat von Andreas Taufer am 5. März 2019, 21:39 UhrWeißt Du dazu genaueres?
Weißt Du dazu genaueres?
Zitat von Thomas Juelke am 7. März 2019, 17:49 UhrNein, leider nicht.
Nein, leider nicht.