Kabel Deutschland: Mündliche Verhandlung 22.05.19
Zitat von Henriette Kleistow am 29. Mai 2019, 09:51 UhrKann jemand von dem Termin am 22. Mai 2019 berichten?
Kann jemand von dem Termin am 22. Mai 2019 berichten?
Zitat von Thomas Juelke am 29. Mai 2019, 12:51 UhrDie mündliche Verhandlung zog sich über zwei Tage - 22.und 23.05! Die Vertragsprüfer wurden zum Terminal Value, zum Beta-Faktor und schließlich zum Wachstumsfaktor befragt. Störend war, dass es viele pauschalisierte Aussagen der Prüfer gab und es sich zu viel um Detailfragen gedreht hat. Davon war selbst das Gericht genervt.
Die mündliche Verhandlung zog sich über zwei Tage - 22.und 23.05! Die Vertragsprüfer wurden zum Terminal Value, zum Beta-Faktor und schließlich zum Wachstumsfaktor befragt. Störend war, dass es viele pauschalisierte Aussagen der Prüfer gab und es sich zu viel um Detailfragen gedreht hat. Davon war selbst das Gericht genervt.
Zitat von Henriette Kleistow am 4. Juni 2019, 14:52 UhrHat das Gericht schon durchblicken lassen, wie es entscheiden wird?
Hat das Gericht schon durchblicken lassen, wie es entscheiden wird?
Zitat von Arne Pohl am 5. Juni 2019, 17:59 UhrNaja, MRP in Höhe von 5 % statt 5,5 %. Ich schätze, es wird eine Anhebung auf mindestens 90 Euro geben. A.P.
Naja, MRP in Höhe von 5 % statt 5,5 %. Ich schätze, es wird eine Anhebung auf mindestens 90 Euro geben. A.P.
Zitat von Harald Auber am 11. Juni 2019, 19:52 UhrAber erstmal sollen die Vertragsprüfer ergänzend die offenen Fragen laut Protokoll beantworten und Alternativberechnungen mit Marktrisikoprämie von 5 Prozent nach Steuern und eigenem Beta-Faktor vornehmen. Das sollte möglichst bis Ende August 2019 geschehen. Der Termin zur Verkündung der Entscheidung ist 27.11.2019.
Aber erstmal sollen die Vertragsprüfer ergänzend die offenen Fragen laut Protokoll beantworten und Alternativberechnungen mit Marktrisikoprämie von 5 Prozent nach Steuern und eigenem Beta-Faktor vornehmen. Das sollte möglichst bis Ende August 2019 geschehen. Der Termin zur Verkündung der Entscheidung ist 27.11.2019.
Zitat von Thomas Juelke am 23. Juli 2019, 15:23 UhrBei der Einschätzung des Gerichts heißt es: MRP iHv 5 Prozent und unternehmseigener Beta-Faktor statt der aus einer Peer-Group. Eine Erhöhung ist meiner Ansicht nach sogar bis 96 Euro möglich!
Bei der Einschätzung des Gerichts heißt es: MRP iHv 5 Prozent und unternehmseigener Beta-Faktor statt der aus einer Peer-Group. Eine Erhöhung ist meiner Ansicht nach sogar bis 96 Euro möglich!
Zitat von T.Casny am 12. August 2019, 12:48 UhrAnsatz des unternehmenseigenen Beta-Faktors klingt erst mal gut. Laut Bewertungsgutachten lag der zwischen 0,25 und 0,60 – im Durchschnitt bei 0,44. Kommt der dann zum Ansatz?
Ansatz des unternehmenseigenen Beta-Faktors klingt erst mal gut. Laut Bewertungsgutachten lag der zwischen 0,25 und 0,60 – im Durchschnitt bei 0,44. Kommt der dann zum Ansatz?
Zitat von Arne Pohl am 12. August 2019, 13:23 UhrDas ist noch nicht raus. Denn der Vertragsprüfer hat in einer eigens dafür vorgenommenen Stellungnahme den von Vodafone gewählten Beta-Faktor von 0,60 für angemessen beurteilt. Pohl
Das ist noch nicht raus. Denn der Vertragsprüfer hat in einer eigens dafür vorgenommenen Stellungnahme den von Vodafone gewählten Beta-Faktor von 0,60 für angemessen beurteilt. Pohl
Zitat von Susann Irmweg am 13. August 2019, 08:51 UhrIst das denn zulässig, wenn der Gegner selbst in seinem Gutachten einen durchschnittlichen Beta-Faktor von 0,44 benennt?
Ist das denn zulässig, wenn der Gegner selbst in seinem Gutachten einen durchschnittlichen Beta-Faktor von 0,44 benennt?
Zitat von Arne Pohl am 15. August 2019, 09:23 UhrPrinzipiell schon. Das Gericht ist nicht an die Bewertung des Antragsgegners gebunden. Theoretisch könnte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der Unternehmenswert unter dem errechneten Wert liegt. Das Gericht darf nur nicht die Barabfindung und den Ausgleich absenken; in diesem Fall müsste das Gericht also die Anträge abweisen. Als Teil der Berechnung kann das Gericht aber eigene Schätzung zugrunde legen.
Prinzipiell schon. Das Gericht ist nicht an die Bewertung des Antragsgegners gebunden. Theoretisch könnte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der Unternehmenswert unter dem errechneten Wert liegt. Das Gericht darf nur nicht die Barabfindung und den Ausgleich absenken; in diesem Fall müsste das Gericht also die Anträge abweisen. Als Teil der Berechnung kann das Gericht aber eigene Schätzung zugrunde legen.