LIXIL/Grohe: Anhörung der Prüfer
Zitat von Joern Gramberg am 24. Juli 2019, 10:14 UhrWeiß man schon welche Punkte bei der Anhörung der Prüfer angesprochen werden?
Weiß man schon welche Punkte bei der Anhörung der Prüfer angesprochen werden?
Zitat von Bernhard Baumgart am 24. Juli 2019, 14:18 UhrIn Kürze sind aus Sicht der Kammer folgende Punkte erörterungsbedürftig: Differenz der Pensionsverpflichtungen; Gesonderte Bewertung der Marke Grohe; Plausibilität der Liquidität; Darlehensaufnahme für die Finanzierung der Grome Transaktion; Veränderung Basiszins zwischen Gutachtenerstellung und Bewertungsstichtag; MRP: Konkrete Darlegung der ermittelten Werte; Berücksichtigung der Investitionen in die Galvanik-Anlagen in Lahr und in das Werk in Klaeng
In Kürze sind aus Sicht der Kammer folgende Punkte erörterungsbedürftig: Differenz der Pensionsverpflichtungen; Gesonderte Bewertung der Marke Grohe; Plausibilität der Liquidität; Darlehensaufnahme für die Finanzierung der Grome Transaktion; Veränderung Basiszins zwischen Gutachtenerstellung und Bewertungsstichtag; MRP: Konkrete Darlegung der ermittelten Werte; Berücksichtigung der Investitionen in die Galvanik-Anlagen in Lahr und in das Werk in Klaeng
Zitat von Reiner Lackmann am 16. September 2019, 08:17 UhrKann jemand von dem Anhörungstermin am 5. September berichten?
Kann jemand von dem Anhörungstermin am 5. September berichten?
Zitat von Bernhard Baumgart am 18. September 2019, 11:42 UhrDas Gute vorweg: AG ist grundsätzlich vergleichsbereit. Gericht hat Erhöhung der Barabfindung auf 70 Euro vorgeschlagen. Darüber berät sich nun der AG und legt dann Entwurf vor.
Das Gute vorweg: AG ist grundsätzlich vergleichsbereit. Gericht hat Erhöhung der Barabfindung auf 70 Euro vorgeschlagen. Darüber berät sich nun der AG und legt dann Entwurf vor.
Zitat von Joern Gramberg am 18. September 2019, 12:12 UhrWie ist man denn darauf gekommen?
Wie ist man denn darauf gekommen?
Zitat von Bernhard Baumgart am 19. September 2019, 08:24 UhrEin AST hatte in der Verhandlung Vergleich angeregt. GV hatte darauf erklärt, er könne sich Vergleich bei 72,50 Euro vorstellen. Ein anderer hatte gesagt, er wolle 75 Euro. AG wollte, dass Gericht einen Vergleichsbetrag vorschlägt, um sich selbst abzusichern. Nach Beratung hatte Gericht dann die 70 Euro vorgeschlagen; Begründung: Marktrisikoprämie sei nach Entscheidung BGH möglicherweise im Fluss.
Ein AST hatte in der Verhandlung Vergleich angeregt. GV hatte darauf erklärt, er könne sich Vergleich bei 72,50 Euro vorstellen. Ein anderer hatte gesagt, er wolle 75 Euro. AG wollte, dass Gericht einen Vergleichsbetrag vorschlägt, um sich selbst abzusichern. Nach Beratung hatte Gericht dann die 70 Euro vorgeschlagen; Begründung: Marktrisikoprämie sei nach Entscheidung BGH möglicherweise im Fluss.
Zitat von Micha Lohe am 26. September 2019, 11:32 Uhr
Was hat denn der BGH entschieden?
Was hat denn der BGH entschieden?
Zitat von Bernhard Baumgart am 26. September 2019, 12:24 UhrDer hatte eine MRP von 3,8 Prozent für die Gas- und Stromnetzbetreiber für angemessen erklärt.
Der hatte eine MRP von 3,8 Prozent für die Gas- und Stromnetzbetreiber für angemessen erklärt.
Zitat von Joern Gramberg am 30. September 2019, 10:58 UhrHat das irgendeine Bedeutung für das Verfahren Grohe?
Hat das irgendeine Bedeutung für das Verfahren Grohe?
Zitat von Bernhard Baumgart am 1. Oktober 2019, 13:20 UhrNa ja; BGH hat sich auf CAPM gestützt. Und das Modell ist nunmal losgelöst vom Einzelfall.
Na ja; BGH hat sich auf CAPM gestützt. Und das Modell ist nunmal losgelöst vom Einzelfall.