Vattenfall: Mündliche Verhandlung
Zitat von S. Wagmann am 19. September 2019, 09:26 UhrHabe gelesen, dass es bei Vattenfall im November einen Termin zur mündlichen Verhandlung geben soll. Weiß jemand was dort erörtert werden soll?
Habe gelesen, dass es bei Vattenfall im November einen Termin zur mündlichen Verhandlung geben soll. Weiß jemand was dort erörtert werden soll?
Zitat von Alfred Zabs am 23. September 2019, 08:39 UhrGenau, der Termin findet am 26.11 statt. Sachverständige soll zu seinem Gutachten angehört werden. Es wird auf alle Fälle um Anpassungen hinsichtlich der Höhe und Verzinsung der Asset Base gehen. Da der Sachverständige bereits vor dem Termin eine Alternativberechnung des Ertragswertes bei Ansatz eines Basiszinssatzes von 4 Prozent und eines Betafaktors von 0,57 vorlegen soll, wird es sicher viel um diese Alternativberechnung gehen.
Genau, der Termin findet am 26.11 statt. Sachverständige soll zu seinem Gutachten angehört werden. Es wird auf alle Fälle um Anpassungen hinsichtlich der Höhe und Verzinsung der Asset Base gehen. Da der Sachverständige bereits vor dem Termin eine Alternativberechnung des Ertragswertes bei Ansatz eines Basiszinssatzes von 4 Prozent und eines Betafaktors von 0,57 vorlegen soll, wird es sicher viel um diese Alternativberechnung gehen.
Zitat von Henriette Kleistow am 24. September 2019, 10:48 UhrDenkt ihr es ist mehr drin als die 60,55 Euro auf die der Sachverständige kommt?
Denkt ihr es ist mehr drin als die 60,55 Euro auf die der Sachverständige kommt?
Zitat von T.Casny am 28. Oktober 2019, 08:48 UhrIch zweifle bereits an der Bewertungsmethode der Antragsgegnerin, die vom Sachverständigen einfach so übernommen worden ist. Hier hätte eine Neubewertung der Gesellschaft stattfinden müssen. Die von der Antragsgegnerin getroffenen Annahmen hätten nicht einfach so übernommen werden dürfen. Außerdem ist der Kapitalisierungszinssatz von 5,5 % viel zu hoch. Meiner Ansicht nach ist mehr drin als 60,55.
Ich zweifle bereits an der Bewertungsmethode der Antragsgegnerin, die vom Sachverständigen einfach so übernommen worden ist. Hier hätte eine Neubewertung der Gesellschaft stattfinden müssen. Die von der Antragsgegnerin getroffenen Annahmen hätten nicht einfach so übernommen werden dürfen. Außerdem ist der Kapitalisierungszinssatz von 5,5 % viel zu hoch. Meiner Ansicht nach ist mehr drin als 60,55.
Zitat von S. Wagmann am 9. Dezember 2019, 11:32 UhrKann jemand von der mündlichen Verhandlung am 26.11 berichten?
Kann jemand von der mündlichen Verhandlung am 26.11 berichten?
Zitat von Frank Stein am 9. Dezember 2019, 11:55 UhrHauptthemen waren das Ergebnis der ewigen Rente und der Kapitalisierungszinssatz.
Interessant fand ich die vom Sachverständigen gemachten Abschläge von den geplanten Strommengen, weil zum Bewertungsstichtag 82% der für 2008 geplanten Strommenge noch nicht verkauft waren. Der SV nahm hierauf sowie auf den an der Strombörse gezahlten Preis einen 30%-Abschlag vor! Dieser Abschlag darf mM so nicht gemacht werden: In der Vergangenheit war der Prozentsatz der nicht verkauften Strommenge viel geringer. Es ist willkürlich einen solchen Abschlag sowohl auf die Menge als auch den Preis vorzunehmen!
Hauptthemen waren das Ergebnis der ewigen Rente und der Kapitalisierungszinssatz.
Interessant fand ich die vom Sachverständigen gemachten Abschläge von den geplanten Strommengen, weil zum Bewertungsstichtag 82% der für 2008 geplanten Strommenge noch nicht verkauft waren. Der SV nahm hierauf sowie auf den an der Strombörse gezahlten Preis einen 30%-Abschlag vor! Dieser Abschlag darf mM so nicht gemacht werden: In der Vergangenheit war der Prozentsatz der nicht verkauften Strommenge viel geringer. Es ist willkürlich einen solchen Abschlag sowohl auf die Menge als auch den Preis vorzunehmen!
Zitat von Heiko Gross am 18. Dezember 2019, 12:11 UhrWas hat das Gericht bzw. der Sachverständige zum Thema Kapitalisierungszinssatz durchblicken lassen?
Was hat das Gericht bzw. der Sachverständige zum Thema Kapitalisierungszinssatz durchblicken lassen?
Zitat von Frank Stein am 13. Januar 2020, 10:03 UhrGericht hat festgestellt, dass Basiszinssatz unstreitig 3,77% betrug. Über Marktrisikoprämie wurde nicht gesprochen. SV hat noch mal betont, dass für ihn ein Beta-Faktor von unverschuldet 0,35 plausibel ist.
Gericht hat festgestellt, dass Basiszinssatz unstreitig 3,77% betrug. Über Marktrisikoprämie wurde nicht gesprochen. SV hat noch mal betont, dass für ihn ein Beta-Faktor von unverschuldet 0,35 plausibel ist.
Zitat von t.schneider am 21. Januar 2020, 10:21 UhrDer Sachverständige war überhaupt nicht gut vorbereitet. Bei konkreteren Nachfragen hat er ohne weitere Ausführungen auf sein Ermessen verwiesen.
Der Sachverständige war überhaupt nicht gut vorbereitet. Bei konkreteren Nachfragen hat er ohne weitere Ausführungen auf sein Ermessen verwiesen.