Kabel Deutschland Aktien
Zitat von Sebastian Pawlowski am 19. Dezember 2019, 11:36 UhrMich würde die Frage interessieren, welche Möglichkeiten ich nach dem Landgerichtsurteil im Hinblick auf meine Kabel Deutschland Aktien noch habe. Sofern ich weiß, ist die Gesellschaft noch an der Hamburger Börse aktiv.
Mich würde die Frage interessieren, welche Möglichkeiten ich nach dem Landgerichtsurteil im Hinblick auf meine Kabel Deutschland Aktien noch habe. Sofern ich weiß, ist die Gesellschaft noch an der Hamburger Börse aktiv.
Zitat von M.Bienert am 19. Dezember 2019, 12:12 UhrKabel Deutschland ist bereits seit 2016 delistet. Es ist zwar richtig, dass die Aktien noch an der Hamburger Börse gehandelt werden können. Dieser Handel ist aber unabhängig von der Gesellschaft; es existieren keinerlei Zulassungs- oder Folgepflichten.
Kabel Deutschland ist bereits seit 2016 delistet. Es ist zwar richtig, dass die Aktien noch an der Hamburger Börse gehandelt werden können. Dieser Handel ist aber unabhängig von der Gesellschaft; es existieren keinerlei Zulassungs- oder Folgepflichten.
Zitat von Sebastian Pawlowski am 28. Dezember 2019, 21:58 UhrDh aber trotzdem dass ich meine Aktien dort verkaufen kann??
Dh aber trotzdem dass ich meine Aktien dort verkaufen kann??
Zitat von M.Bienert am 31. Dezember 2019, 16:45 UhrWie schon gesagt, Aktien können verkauft und erworben werden und zwar nicht nur in Hamburg, sondern auch bei FINRA, London Stock und bei LT. Aber: dieser Handel ist in keiner Weise von der Gesellschaft beabsichtigt oder begleitet. Der Handel kann zwar potenziell stattfinden; für gewöhnlich ist dies aber nicht wirklich der Fall. Es stellt sich daher bereits die Frage, ob du deine Aktien überhaupt loswirst.
Wie schon gesagt, Aktien können verkauft und erworben werden und zwar nicht nur in Hamburg, sondern auch bei FINRA, London Stock und bei LT. Aber: dieser Handel ist in keiner Weise von der Gesellschaft beabsichtigt oder begleitet. Der Handel kann zwar potenziell stattfinden; für gewöhnlich ist dies aber nicht wirklich der Fall. Es stellt sich daher bereits die Frage, ob du deine Aktien überhaupt loswirst.
Zitat von C. K. am 1. Januar 2020, 13:58 UhrIch ärgere mich mittlerweile auch, dass ich nicht vor Jahren schon reagiert habe und die Aktien vor 2015/2016 verkauft habe! Empirische Daten zeigen eindeutig, dass die Ankündigung eines Delistings regelmäßig zu 10% und mehr Kursverlusten führt. Andererseits zeigen empirische Daten aber auch, dass die Umsätze steigen! Diese Situation ist ein Hauptgewinn für den Großaktionär und er kauft Aktien nach.
Ich ärgere mich mittlerweile auch, dass ich nicht vor Jahren schon reagiert habe und die Aktien vor 2015/2016 verkauft habe! Empirische Daten zeigen eindeutig, dass die Ankündigung eines Delistings regelmäßig zu 10% und mehr Kursverlusten führt. Andererseits zeigen empirische Daten aber auch, dass die Umsätze steigen! Diese Situation ist ein Hauptgewinn für den Großaktionär und er kauft Aktien nach.
Zitat von martin buettner am 6. Januar 2020, 10:28 UhrWenn genügend Aktien zum Verkauf angeboten werden, magst du Recht haben. Darauf hat der Großaktionär aber auch keinen Einfluss.
Wenn genügend Aktien zum Verkauf angeboten werden, magst du Recht haben. Darauf hat der Großaktionär aber auch keinen Einfluss.
Zitat von M.Bienert am 8. Januar 2020, 11:40 UhrIn gewisser Weise kann er aber davon ausgehen: Es gibt einige Fondsgesellschaften die nach ihren Anlagerichtlinien nur Aktien an börsennotierten Gesellschaften halten dürfen. Diese Gesellschaften geraten unter Verkaufsdruck.
In gewisser Weise kann er aber davon ausgehen: Es gibt einige Fondsgesellschaften die nach ihren Anlagerichtlinien nur Aktien an börsennotierten Gesellschaften halten dürfen. Diese Gesellschaften geraten unter Verkaufsdruck.
Zitat von juergensen am 14. Januar 2020, 09:23 UhrWie sieht es denn mit einem Übernahmeangebot im Falle eines Delistings aus? Ich erinnere mich nicht, dass im Fall von Kabel eins unterbreitet wurde?!
Wie sieht es denn mit einem Übernahmeangebot im Falle eines Delistings aus? Ich erinnere mich nicht, dass im Fall von Kabel eins unterbreitet wurde?!
Zitat von HenKarger am 14. Januar 2020, 10:55 Uhr§ 39 BörsG gilt nur für den regulierten Markt! Ein Übernahmeangebot ist gesetzlich nur vorgesehen, wenn die Gesellschaft im regulierten Markt zugelassen ist. Beim Delisting aus dem Freiverkehr muss kein Übernahmeangebot unterbreitet werden!
§ 39 BörsG gilt nur für den regulierten Markt! Ein Übernahmeangebot ist gesetzlich nur vorgesehen, wenn die Gesellschaft im regulierten Markt zugelassen ist. Beim Delisting aus dem Freiverkehr muss kein Übernahmeangebot unterbreitet werden!
Zitat von juergensen am 21. Januar 2020, 13:48 UhrDas war mir vorher nicht bewusst. D.h. die Minderheitsaktionäre sind in so einem Fall vollkommen schutzlos! Das ist eine riesige Gesetzeslücke!
Das war mir vorher nicht bewusst. D.h. die Minderheitsaktionäre sind in so einem Fall vollkommen schutzlos! Das ist eine riesige Gesetzeslücke!