Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat mit Bescheid vom 21. August 2020 der Dana Middle East Technology W.L.L. und dem Herrn Naif Omar A Alharti untersagt, die Kontrolle über die Fritz Nols AG zu erlangen, da die Bieter keine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht haben. Die Untersagung lässt die grundsätzlich bestehende … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Fritz Nols AG: Übernahmeangebot untersagt
SM Capital AG: OLG Stuttgart weist Beschwerden zurück
In dem Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung für außenstehende Aktionäre im Zusammenhang mit dem Unternehmensvertrag zwischen der RCM Beteiligungs AG und der SM Capital AG hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Beschwerden einiger Antragsteller zurückgewiesen. An dem Verfahren waren insgesamt 15 Antragsteller beteiligt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin SM Capital AG: OLG Stuttgart weist Beschwerden zurück
STADA Arzneimittel AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG für Informationstechnologie am 24. September 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Nidda Healthcare GmbH gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 98,51 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der STADA Arzneimittel AG festgesetzt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin STADA Arzneimittel AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
InTiCa Systems AG: Übernahmeangebot angekündigt
Die PRINTad Verlags - GmbH hat am 17. August 2020 entschieden, den Aktionären der InTiCa Systems AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten. Als Gegenleistung beabsichtigt die PRINTad Verlags - GmbH eine Geldleistung in Höhe von 6,00 Euro je InTiCa-Aktie anzubieten. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin InTiCa Systems AG: Übernahmeangebot angekündigt
§ 12 SpruchG: Bayerisches Oberstes Landesgericht auch für die Entscheidung über Beschwerden in Spruchverfahren zuständig.
Das Bayerische Oberste Landesgericht ist mit Wirkung vom 1. Mai 2020 auch für die Entscheidung über Beschwerden in Spruchverfahren nach § 12 SpruchG zuständig. Das ergibt sich aus dem ersten Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2020 vom 29. April 2020. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin § 12 SpruchG: Bayerisches Oberstes Landesgericht auch für die Entscheidung über Beschwerden in Spruchverfahren zuständig.