Die AGIB Real Estate S.A. plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Bastfaserkontor AG auf die AGIB Real Estate S.A. gegen eine Barabfindung in Höhe von 8.760,00 Euro je Aktie der Bastfaserkontor AG. Der Übertragungsbeschluss soll auf der Hauptversammlung der Bastfaserkontor AG gefasst werden, die voraussichtlich am 15. Juli 2024 stattfinden wird. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Bastfaserkontor AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert
Kabel Deutschland AG: Spruchverfahren eröffnet
Zur Festsetzung einer Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Kabel Deutschland AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Kabel Deutschland AG: Spruchverfahren eröffnet
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt
Die VIB Vermögen AG plant im Rahmen einer Verschmelzung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG gegen Gewährung einer Barabfindung. Zu diesem Zweck wird die Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über den verschmelzungsrechtlichen … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt
Mannheimer AG Holding: OLG Karlsruhe weist Beschwerden zurück
In dem Spruchverfahren zur Bestimmung einer Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Mannheimer AG Holding hat das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 8. Mai 2023, bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. April 2024, die Beschwerden der Antragsteller auf eine höhere Barabfindung zurückgewiesen. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Mannheimer AG Holding: OLG Karlsruhe weist Beschwerden zurück
Kabel Deutschland Holding AG: BGH weist Beschwerden zurück
In dem Spruchverfahren der ehemaligen Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG im Zusammenhang mit dem Abschluss des Gewinn- und Beherrschungsvertrags vom 20. Dezember 2013 zwischen der ehemaligen Kabel Deutschland Holding AG und der ehemaligen Vodafone Vierte Verwaltungs AG hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31. Januar 2024 die Beschwerden gegen den Beschluss des … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Kabel Deutschland Holding AG: BGH weist Beschwerden zurück