Im Spruchverfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Atevia AG hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 30. Juli 2024 die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim zurückgewiesen. Das Landgericht Mannheim hatte mit Beschluss vom 3. April 2023 die Barabfindung in Höhe von 7,13 Euro als … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Atevia AG: OLG Karlsruhe weist Beschwerde zurück
Instapro II AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
Die Hauptversammlung der Instapro II AG hatte am 26. Juni 2024 einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out. Der Beschluss wurde am 22. August 2024 in das Handelsregister der Instapro II AG und am 28. August 2024 in das Handelsregister der übernehmenden Instapro I AG eingetragen. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Instapro II AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
LOTTO24 AG: Hauptversammlung beschließt Squeeze-out
Die ordentliche Hauptversammlung der der LOTTO24 AG hat gestern die Übertragung der Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre der LOTTO24 AG auf die ZEAL Network SE beschlossen. Die Barabfindung beträgt wie angekündigt 479,25 Euro je Aktie. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin LOTTO24 AG: Hauptversammlung beschließt Squeeze-out
Corona löst Dieselthematik ab: Der Fall AUDI
Die Geschichte von AUDI reicht bis in das 19. Jahrhundert zurück. Gründer August Horch zog sich nach Querelen mit seinen Partnern aus der zunächst unter Horch & Cie Motorwagen Werke gegründeten Firma zurück. Weil er seinen eigenen Namen nicht weiter nutzen durfte, wurde die neue Firma August Horch Automobilwerke GmbH in AUDI (Horch = Höre = lateinisch audi) umbenannt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Corona löst Dieselthematik ab: Der Fall AUDI
Software AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Die ordentliche Hauptversammlung der Software AG vom 24. Mai 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Software AG auf die Hauptaktionärin Mosel Bidco AG gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 34,14 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der Software AG festgesetzt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Software AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht