Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der mergedmedia AG am 1. November 2024 soll über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der mergedmedia AG auf die FSVLV GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung Beschluss gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 2,32 Euro je Aktie der mergedmedia AG festgelegt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.09.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der mergedmedia AG werden gemäß § 327a Abs. 1 AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin FSVLV GmbH mit Sitz in Philippsthal, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Hersfeld unter HRB 941, übertragen.
b) Die Hauptaktionärin FSVLV GmbH zahlt den übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionären als Abfindung für ihre Aktien kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung von 2,32 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der mergedmedia AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Stückaktie.
c) Falls das zuständige Gericht in einem Verfahren nach § 327f AktG in Verbindung mit den Bestimmungen des Spruchverfahrensgesetzes rechtskräftig eine höhere Barabfindung festsetzt oder sich die FSVLV GmbH in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines solchen Verfahrens gegenüber einem ausgeschiedenen Aktionär zu einer höheren Barabfindung verpflichtet oder die FSVLV GmbH von sich aus eine höhere Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen durch die Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionären gewährt. (…)
Zielgesellschaft:
mergedmedia AG (ISIN: DE000A0STWY4/ WKN: A0STWY)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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