Am 14. Oktober.2024 hat die Hauptversammlung der S IMMO AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG gegen eine Barabfindung in Höhe von 22.05 Euro je Aktie der S IMMO AG gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) beschlossen. Die Eintragung des Squeeze-out in das Firmenbuch wird nach derzeitigem Stand für den 03. Dezember.2024 erwartet wershalb ein börslicher Handel mit Aktien der S IMMO AG ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.ist
Aus einer Pressemitteilung vom 26.12.2024:
Am 14.10.2024 hat die Hauptversammlung der S IMMO AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) beschlossen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Handelsgerichts Wien wird die Eintragung des Squeeze-out in das Firmenbuch nach derzeitigem Stand für den 03.12.2024 erwartet.
Der Gesellschafterausschluss wird mit Eintragung in das Firmenbuch wirksam. Mit Wirksamwerden gehen alle Anteile der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die IMMOFINANZ AG, über. Ein börslicher Handel mit Aktien der S IMMO AG ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Letzter Handelstag in den Aktien der S IMMO AG an der Wiener Börse ist somit voraussichtlich der 02.12.2024.
Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß Beschluss der Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 22,05 Euro je Aktie der S IMMO AG. Dazu werden den Minderheitsaktionären zeitnah nach Eintragung im Firmenbuch die S IMMO-Aktien von ihren Wertpapierdepots ausgebucht und Anspruchszertifikate eingebucht, welche den Anspruch auf Barabfindung (inkl. gesetzlicher Zinsen) verbriefen. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt voraussichtlich mit Valuta 11.12.2024 Zug um Zug gegen Ausbuchung der Anspruchszertifikate. (…)
Zielgesellschaft:
S IMMO AG (ISIN: AT0000652250 / WKN: 902388)
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