Im Spruchverfahren anlässlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der beherrschten Medion AG und der herrschenden Lenovo Germany Holding GmbH hat das Landgericht Dortmund die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung und des Ausgleichs mit Beschluss vom 26. August 2019 zurückgewiesen. An dem Verfahren waren 63 Antragsteller beteiligt … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Medion AG: LG Dortmund weist Anträge zurück