Das Bayerische Oberste Landesgericht ist mit Wirkung vom 1. Mai 2020 auch für die Entscheidung über Beschwerden in Spruchverfahren nach § 12 SpruchG zuständig. Das ergibt sich aus dem ersten Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2020 vom 29. April 2020. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin § 12 SpruchG: Bayerisches Oberstes Landesgericht auch für die Entscheidung über Beschwerden in Spruchverfahren zuständig.