Im Spruchverfahren zur Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung und einer angemessenen Barabfindung betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen der ABIT AG und der GFKL Financial Services AG hat das Landgericht Düsseldorf die Barabfindung auf 16,13 Euro festgesetzt und die Anträge auf Ausgleich durch bare Zuzahlungen zurückgewiesen. An dem Verfahren waren insgesamt … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin ABIT AG: Landgericht Düsseldorf setzt Barabfindung fest