Im Spruchverfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Atevia AG hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 30. Juli 2024 die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim zurückgewiesen. Das Landgericht Mannheim hatte mit Beschluss vom 3. April 2023 die Barabfindung in Höhe von 7,13 Euro als … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Atevia AG: OLG Karlsruhe weist Beschwerde zurück