Die Hauptversammlung der Bastfaserkontor AG hat am 15. Juli 2024 die Übertragung der Stammaktien der übrigen Aktionäre der Bastfaserkontor AG auf die Hauptaktionärin, die AGIB Real Estate S.A., gegen eine Barabfindung in Höhe von 8.760,00 Euro je auf den Inhaber lautende Stammaktie im Nennwert von 25,00 Euro beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 19. September 2024 in … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Bastfaserkontor AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
Bastfaserkontor AG
Bastfaserkontor AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Bastfaserkontor AG am 15. Juli 2024 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Bastfaserkontor AG auf die AGIB Real Estate S.A. gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 8.760,00 Euro für je eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der Bastfaserkontor AG im Nennbetrag von € 25,00 festgesetzt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Bastfaserkontor AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
Bastfaserkontor AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert
Die AGIB Real Estate S.A. plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Bastfaserkontor AG auf die AGIB Real Estate S.A. gegen eine Barabfindung in Höhe von 8.760,00 Euro je Aktie der Bastfaserkontor AG. Der Übertragungsbeschluss soll auf der Hauptversammlung der Bastfaserkontor AG gefasst werden, die voraussichtlich am 15. Juli 2024 stattfinden wird. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Bastfaserkontor AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert
Bastfaserkontor AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt
Die AGIB Real Estate S.A plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Bastfaserkontor AG gegen Gewährung einer Barabfindung. Zu diesem Zweck wird die Hauptversammlung der Bastfaserkontor AG über das Übertragungsverlangen beschließen. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Bastfaserkontor AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt