Im Spruchverfahren betreffend die Beendigung des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausschluss von Minderheitsaktionären der Bausparkasse Mainz auf die Hauptaktionärin INTER Versicherungsverein aG hat das Oberlandesgericht Zweibrücken die Beschwerden der Antragsteller auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. An dem Verfahren waren insgesamt 7 … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Bausparkasse Mainz: Pfälzisches OLG Zweibrücken weist Beschwerden zurück