Das Spruchverfahren betreffend die Festsetzung einer Barabfindung nach dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Bayerische Immobilien AG wurde vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 22,16 Euro wurde um einen Betrag von 3,34 Euro auf 25,50 Euro erhöht. … [Read more...] about Bayerische Immobilien AG: Vergleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht