Das Spruchverfahren gegen die cash.life AG vor dem Landgericht München I wurde vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung von 1,80 Euro wird um einen Betrag von 0,05 Euro auf 1,85 Euro erhöht. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin cash.life AG: Spruchverfahren durch Vergleich beendet
cash.life AG
cash.life AG: Spruchverfahren eröffnet
Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Aktionäre der cash.life AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin cash.life AG: Spruchverfahren eröffnet
cash.life AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
Die ordentliche Hauptversammlung der cash.life AG vom 29. August 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die cash.life AG (vormals firmierend als ectus 80. AG) als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 1,80 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der cash.life AG festgesetzt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin cash.life AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
cash.life AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Die cash.life AG soll als übertragende Rechtsträgerin auf die ectus 80. AG als übernehmende Rechtsträgerin verschmolzen werden. Damit verbunden ist ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der cash.life AG. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin cash.life AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht
cash.life AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert
Die ectus 80. AG. plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf die ectus 80. AG. gegen eine Barabfindung in Höhe von 1,80 Euro je Aktie. Der Übertragungsbeschluss soll auf der Hauptversammlung der cash.life AG am 29. August 2022 gefasst werden. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin cash.life AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert