Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Süd-Chemie AG hat das OLG München den Beschluss des Landgerichts München I bestätigt. Das Landgericht München I hatte die Barabfindung von 125,26 Euro auf 132,30 Euro je Aktie angehoben. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Süd-Chemie AG: Spruchverfahren beendet