In dem Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out auf die Marquard Media International AG übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der Computec Media AG hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Beschwerden der Antragsteller zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Nachzahlungen auf die Barabfindung beendet. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Computec Media AG: LG Nürnberg-Fürth weist Beschwerde zurück