Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der CONET Technologies AG hat das Landgericht Köln die Anträge der ehemaligen Aktionäre zurückgewiesen. Der Beschluss vom 10. Juni 2022 ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin CONET Technologies AG: LG Köln weist Anträge zurück