Auf Antrag der euromicron AG in Insolvenz wird die Zulassung der auf den Namen der euromicron AG in Insolvenz lautenden Stammaktien zum Teilbereich des regulierten Marktes (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. Juli 2020 wirksam, wobei die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) bestehen bleibt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin euromicron AG i.I.: Delisting wirksam