Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat mit Bescheid vom 21. August 2020 der Dana Middle East Technology W.L.L. und dem Herrn Naif Omar A Alharti untersagt, die Kontrolle über die Fritz Nols AG zu erlangen, da die Bieter keine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht haben. Die Untersagung lässt die grundsätzlich bestehende … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Fritz Nols AG: Übernahmeangebot untersagt