In dem Spruchverfahren betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group als abhängigem Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 13. August 2019 zurückgewiesen. Damit ist das Spruchverfahren … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Homag Group AG: OLG Stuttgart weist Beschwerden zurück
HOMAG Group AG
HOMAG Group AG: LG Stuttgart erhöht Barabfindung und Ausgleich
In dem Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dürr Technologies GmbH als herrschender Gesellschaft und der HOMAG Group AG hat das Landgerichts Stuttgart erstinstanzlich die Barabfindung von 31,56 Euro auf 31,58 Euro und den Ausgleich von 1,18 Euro auf 1,19 EUR brutto je Aktie abzüglich Körperschaftssteuerbelastung in Höhe … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin HOMAG Group AG: LG Stuttgart erhöht Barabfindung und Ausgleich