Im Spruchverfahren zur Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG hat das Saarländische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 3. April 2023 die Beschwerden gegen den erstinstanzlichen Beschluss zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der bereits vom Landgericht Saarbrücken am 23. November 2012 entschiedenen baren Zuzahlung in Höhe von 7,22 Euro je IDS-Aktie. Beide Beschlüsse … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin IDS Scheer AG: Spruchverfahren beendet