In dem Spruchverfahren betreffend der Barabfindung der Minderheitsaktionäre der i:FAO AG hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 9. März 2023 die Barabfindung auf 21,73 Euro je Aktie festgesetzt. Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main ist nunmehr rechtskräftig. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin i:FAO AG: LG Frankfurt am Main setzt Barabfindung fest