Das Spruchverfahren im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Innocoll AG auf die Innocoll Holdings PLC (nunmehr: Innocoll Biotherapeutics Holdings Limited) wurde vergleichsweise beendet. Die Innocoll Biotherapeutics Holdings Limited verpflichtet sich einen individuellen Abfindungsbetrag zu zahlen und jedem Antragsteller einen Pauschalbetrag in Höhe von … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Innocoll AG: Spruchverfahren durch Vergleich beendet