Das Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der IVG Immobilien AG wurde vor dem Landgericht Köln vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 32,50 Euro je Inhaberaktie wird auf 48,75 Euro je Aktie erhöht. … [Read more...] about IVG Immobilien AG: Spruchverfahren durch Vergleich beendet