In dem Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out auf die Bucher Beteiligungsverwaltung GmbH (vormals Bucher Beteiligungsverwaltung AG) übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der Jetter AG hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Beschwerden der Antragsteller zurückgewiesen. Im Übrigen werden die Beschwerden der Antragsteller als … [Read more...] about Jetter AG: OLG Stuttgart weist Beschwerden zurück