Im Spruchverfahren anläßlich des Verschmelzungsvertrags zwischen der Kontron AG als übertragendem und der S&T Deutschland Holding AG als übernehmendem Rechtsträger hat das Landgericht München I am 24. Mai 2019 die Barabfindung auf 3,38 Euro je Aktie erhöht. Die Erhöhung der Barabfindung sowie die Zinszahlungen werden von der Gebr. Martin Bank AG als Zentralabwicklungsstelle … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Kontron AG: Abwicklung der Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Kontron AG
Kontron AG: LG München I erhöht Barabfindung
In dem Spruchverfahren anlässlich der Verschmelzung der Kontron AG auf die heutige Kontron S&T AG (vor der Verschmelzung firmierend als S&T Deutschland Holding AG) hat das Landgericht München I die Barabfindung auf 3,38 Euro je Aktie erhöht und die Anträge auf Festsetzung einer baren Zuzahlung zurückgewiesen. An dem Verfahren waren insgesamt 4 Antragsteller beteiligt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Kontron AG: LG München I erhöht Barabfindung