In dem Spruchverfahren zur Bestimmung einer Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Mannheimer AG Holding hat das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 8. Mai 2023, bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. April 2024, die Beschwerden der Antragsteller auf eine höhere Barabfindung zurückgewiesen. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Mannheimer AG Holding: OLG Karlsruhe weist Beschwerden zurück