In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Matth. Hohner AG hat das OLG Stuttgart die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Matth. Hohner AG: OLG Stuttgart weist Beschwerden zurück