Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MCS Modulare Computer und Software Systeme AG auf die damalige Franz Hensmann AG, heute firmierend unter MCS Software und Systeme GmbH hat das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Beschwerden der Antragsteller auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. An dem Verfahren … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin MCS Software und Systeme GmbH: OLG Frankfurt am Main weist Anträge zurück