In dem Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Deutsche Bank AG als herrschender Gesellschaft und der Deutsche Postbank AG als beherrschtem Unternehmen hat das Landgerichts Köln die Barabfindung auf 29,74 Euro und den Ausgleich auf 1,78 Euro netto je Aktie festgesetzt. Die sofortige Beschwerde wird zugelassen. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Deutsche Postbank AG: LG Köln setzt Barabfindung und Ausgleich fest