Das Spruchverfahren betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ehemaligen TRIPLAN AG wurde vor dem Landgericht Frankfurt am Main teilweise vergleichsweise beendet. Die Barabfindung in Höhe von 1,57 Euro wurde um 0,38 Euro auf 1,95 Euro erhöht. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin TRIPLAN AG: Spruchverfahren durch Vergleich teilweise beendet
Triplan AG
Triplan AG: Spruchverfahren eröffnet
Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Triplan AG ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Triplan AG: Spruchverfahren eröffnet