Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 27. Mai 2024 Herrn Robin Brühmüller von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für die Aktien der Vossloh AG befreit. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Vossloh AG: Vom Pflichtangebot befreit