Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Weber & Ott AG ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Weber & Ott AG: Spruchverfahren eröffnet
Weber & Ott AG
Weber & Ott AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Die ordentliche Hauptversammlung der Weber & Ott AG hat am 28. August 2019 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RSL Investment GmbH beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 9,50 Euro je Aktie der Weber & Ott AG festgesetzt … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Weber & Ott AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Weber & Ott AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
Auf der Hauptversammlung der Weber & Ott AG am 28. August 2019 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RSL Investment GmbH gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 8,95 Euro je Aktie festgesetzt. Aus der Einladung der Gesellschaft zur Hauptversammlung vom 18.07.2019: (...) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Weber & Ott AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out