Das Spruchverfahren im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TIVOLI Grundstücks-AG wurde vor dem Landgericht München I vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 4.921,37 Euro je Namensaktie wird um einen Betrag von 578,63 Euro auf 5.500 Euro je Namensaktie erhöht. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin TIVOLI Grundstücks-AG: Vergleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Papier ist geduldig: Der Fall Winkler + Dünnebier
Das Unternehmen Winkler und Dünnebier wurde im Jahr 1913 als Hersteller von Faltmaschinen für Briefumschläge gegründet, wenig später kamen Schokoladenüberziehmaschinen hinzu. In acht Jahrzehnten entwickelte sich der Betrieb durch mehrere Übernahmen schließlich zu einem diversifizierten Spezialmaschinenhersteller. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Papier ist geduldig: Der Fall Winkler + Dünnebier
TIVOLI Grundstücks-AG: Spruchverfahren durch Vergleich beendet
Das Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der TIVOLI Grundstücks-AG wurde vor dem Landgericht München I vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 4.921,37 Euro je Namensaktie wird um einen Betrag von 578,63 Euro auf 5.500 Euro je Namensaktie erhöht. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin TIVOLI Grundstücks-AG: Spruchverfahren durch Vergleich beendet
Mercurius AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Mercurius AG am 22. Dezember 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die C.A.B. GmbH gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 10,70 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Mercurius AG festgesetzt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Mercurius AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
Wella AG: Bundesgerichtshof setzt Barabfindung fest
Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ehemaligen Wella AG (heute: Wella GmbH) hat der Bundesgerichtshof die Barabfindung auf 93,30 Euro je Stammaktie und auf 93,84 Euro je Vorzugsaktie festgesetzt. An dem Verfahren waren insgesamt 83 Antragsteller beteiligt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Wella AG: Bundesgerichtshof setzt Barabfindung fest