Die FourWorld Capital Management LLC beabsichtigt den ehemaligen Aktionären der AUDI AG im Rahmen eines Kaufangebots 49,00 Euro für jedes Nachbesserungsrecht zu zahlen. Einzelheiten und Konditionen eines möglichen Erwerbs, einschließlich des Preises, wird der Käufer noch festlegen. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin AUDI AG: Kaufangebot an ehemalige Aktionäre
ISRA VISION AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der ISRA VISION AG am 15. Dezember 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Atlas Copco Germany Holding AG.gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 46,77 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der ISRA VISION AG festgesetzt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin ISRA VISION AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
IVG Immobilien AG: Spruchverfahren durch Vergleich beendet
Das Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der IVG Immobilien AG wurde vor dem Landgericht Köln vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 32,50 Euro je Inhaberaktie wird auf 48,75 Euro je Aktie erhöht. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin IVG Immobilien AG: Spruchverfahren durch Vergleich beendet
ISRA VISION AG: Verschmelzung im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Die ISRA VISION AG als übertragende Gesellschaft soll auf die Atlas Copco Germany Holding AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG erfolgen … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin ISRA VISION AG: Verschmelzung im Bundesanzeiger bekannt gemacht
OSRAM Licht AG: Barabfindung erhöht
Im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH wurde die Barabfindung von 44,65 Euro um 0,89 Euro auf 45,54 Euro je OSRAM Aktie erhöht. Die Ausgleichszahlung soll unverändert bleiben. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin OSRAM Licht AG: Barabfindung erhöht