Das Bayerische Oberste Landesgericht ist mit Wirkung vom 1. Mai 2020 auch für die Entscheidung über Beschwerden in Spruchverfahren nach § 12 SpruchG zuständig. Das ergibt sich aus dem ersten Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2020 vom 29. April 2020. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin § 12 SpruchG: Bayerisches Oberstes Landesgericht auch für die Entscheidung über Beschwerden in Spruchverfahren zuständig.
Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG: LG Frankfurt am Main erhöht Barabfindung
Im Spruchverfahren nach dem Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 13.08.2020 die Abfindung von 69,39 Euro auf 77,79 Euro angehoben. An dem Verfahren waren insgesamt 62 Antragsteller beteiligt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG: LG Frankfurt am Main erhöht Barabfindung
S&O Beteiligungen AG: Übernahmeangebot angestrebt
Die BluGreen Company Limited will den Aktionären der S&O Beteiligungen AG ein Pflichtangebot unterbreiten. Die Abgabe des Angebots erfolgt nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wobei die BluGreen Company Limited beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von 5,00 Euro anzubieten. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin S&O Beteiligungen AG: Übernahmeangebot angestrebt
IBYKUS AG für Informationstechnologie: Hauptversammlung zum Squeeze-out
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der IBYKUS AG für Informationstechnologie am 31. August 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Isthmos Holding AG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 5,52 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der Ibykus Aktiengesellschaft für Informationstechnologie festgesetzt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin IBYKUS AG für Informationstechnologie: Hauptversammlung zum Squeeze-out
BHS tabletop AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert
Die BHS Verwaltungs AG plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. Die BHS Verwaltungs AG hat hierbei die Barabfindung auf 9,83 Euro je Aktie der BHS tabletop AG festgelegt, wobei über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out in einer ordentlichen Hauptversammlung Beschluss gefasst werden soll. die am 22. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin BHS tabletop AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert