Bei den folgenden Gesellschaften ist in anstehenden Hauptversammlungsterminen der Beschluss einer Strukturmaßnahme geplant oder in einer Hauptversammlung eine kompensationspflichtige Strukturmaßnahme beschlossen worden. Die Eintragung in das Handelsregister steht noch aus. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Anstehende Spruchverfahren: Vor Eintragung der Maßnahme
CropEnergies AG: Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot
Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Südzucker AG an die Aktionärinnen und Aktionäre von CropEnergies AG abgegeben. Beide Gremien sind der Auffassung, dass der Angebotspreis in Höhe von 11,50 Euro in bar je CropEnergies-Aktie den Wert der Aktie angemessen reflektiert und … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin CropEnergies AG: Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot
MARNA Beteiligungen AG: Angebotsunterlage veröffentlicht
Die Technology Center Holding GmbH und die Enapter AG haben den Aktionären der MARNA Beteiligungen AG ein Pflichtangebot (Barangebot) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 3,00 Euro je Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist beginnt am 24. Januar 2024 und dauert bis zum 21. Februar 2024. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin MARNA Beteiligungen AG: Angebotsunterlage veröffentlicht
InVision AG: Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot
Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH zum Erwerb sämtlicher Aktien der InVision AG veröffentlicht. Sie sind gemeinsam der Auffassung, dass die Angebotsgegenleistung von 6,09 Euro je InVision-Aktie angemessen ist und das von der Acme 42 GmbH beabsichtigte Delisting … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin InVision AG: Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot
Odeon Film AG: LG München I erhöht Barabfindung
In dem Spruchverfahren zur Festsetzung einer Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 25. August 2023 die Barabfindung auf 1,72 Euro je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie erhöht. Der rechtskräftige Beschluss wurde im Bundesanzeiger bekannt gemacht. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Odeon Film AG: LG München I erhöht Barabfindung