Die Rheingoldhöhe 50. V V AG (zukünftig firmierend unter Schneider Electric Investment AG hat am 13. Februar 2020 entschieden, den Aktionären der RIB Software SE ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten. Als Gegenleistung beabsichtigt die Rheingoldhöhe 50. V V AG eine Geldleistung in Höhe von 29,00 Euro je RIB-Aktie in bar anzubieten. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin RIB Software SE: Übernahmeangebot angekündigt
Godewind Immobilien AG: Übernahmeangebot angekündigt
Die Covivio X-Tend AG hat am 13. Februar 2020 entschieden, den Aktionären der Godewind Immobilien AG:ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten, wobei die Bieterin beabsichtigt, das Übernahmeangebot als ein für ein Delisting der Godewind-Aktien erforderliches Abfindungsangebot durchzuführen. Als Gegenleistung beabsichtigt die Covivio X-Tend AG eine … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Godewind Immobilien AG: Übernahmeangebot angekündigt
Anstehende Spruchverfahren: Nach Eintragung der Maßnahme
Bei den folgenden Gesellschaften läuft nach Eintragung einer Strukturmaßnahme in das Handelsregister die Frist zur Einleitung eines Spruchverfahrens. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Anstehende Spruchverfahren: Nach Eintragung der Maßnahme
Anstehende Spruchverfahren: Vor Eintragung der Maßnahme
Bei den folgenden Gesellschaften ist in anstehenden Hauptversammlungsterminen der Beschluss einer Strukturmaßnahme geplant oder in einer Hauptversammlung eine kompensationspflichtige Strukturmaßnahme beschlossen worden. Die Eintragung in das Handelsregister steht noch aus. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Anstehende Spruchverfahren: Vor Eintragung der Maßnahme
Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG: LG Köln erhöht Barabfindung
Mit Beschluss vom 10. Januar 2020 hat das Landgericht Köln die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG auf 11,26 Euro je Aktie erhöht. Der Beschluss des Landgerichts Köln ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG: LG Köln erhöht Barabfindung