In dem Spruchverfahren betreffend der Barabfindung der Minderheitsaktionäre der i:FAO AG hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 9. März 2023 die Barabfindung auf 21,73 Euro je Aktie festgesetzt. Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main ist nunmehr rechtskräftig.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 11.03.2024:
3-05 O 183/21
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft vom 16. Juni 2021, welcher am 25. August 2021 in das Handelsregister der i:FAO Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 45980 eingetragen wurde, wurden die auf den Namen lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 10,03 je Aktie auf die Amadeus Corporate Business AG als Hauptaktionärin übertragen.
Die Amadeus Corporate Business AG wurde kraft Formwechsels mit Wirkung zum 16. Mai 2023 in die Amadeus Corporate Business GmbH mit Sitz in Erding, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 284654, umgewandelt. Die Amadeus Corporate Business GmbH firmiert seit dem 13. September 2023 unter i:FAO Group GmbH
In dem Spruchverfahren betreffend die Angemessenheit der Barabfindung der Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 9. März 2023 (Az. 3-05 O 183/21) die angemessene Barabfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft auf EUR 21,73 je Aktie festgesetzt. Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main wurde bereits am 12. Juni 2023 vor dessen Rechtskraft durch die i:FAO Group GmbH (vormals: Amadeus Corporate Business GmbH) im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die hiergegen eingelegten Beschwerden der Antragssteller durch rechtskräftigen Beschluss vom 10. Januar 2024 (Az. 21 W 60/23) zurückgewiesen hat, ist der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main nunmehr rechtskräftig und wird hiermit von der i:FAO Group GmbH wie folgt gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG bekannt gemacht:
Der angemessene Abfindungsbetrag gemäß § 327a AktG für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft wird auf jeweils EUR 21,73 für eine Aktie der i:FAO Aktiengesellschaft festgesetzt.
(…)
Zielgesellschaft:
i:FAO AG (ISIN: DE0006224520 / WKN: 622452)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Tim Drygala meint
Verdoppelt! Das hat man auch nicht alle Tage.