Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Bescheide vom 5. August 2019 die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG von der Mitteilung des Kontrollerwerbs und der Abgabe eines Pflichtübernahmeangebots an die Aktionäre der Hesse Newman Capital AG befreit. Die Bescheide erfolgen aufgrund von Veränderungen in den mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsverhältnissen bei der direkten Mehrheitsaktionärin.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 26.08.2019:
Aufgrund von Veränderungen in den
mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsverhältnissen bei der direkten
Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft, der SBW Schweizer
Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz, („SBW“) werden die von der SBW
gehaltenen Aktien an der Hesse Newman Capital AG teilweise neuen
unterschiedlichen mittelbaren Aktionären zugerechnet. Diese
Veränderungen wurden auch bereits nach Wertpapierhandelsrecht gemeldet
und veröffentlicht.
Nunmehr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch Bescheide vom 5. August 2019 die Nichtberücksichtigung der zugerechneten Stimmrechte gestattet, weshalb eine Mitteilung des Kontrollerwerbs und eine Abgabe eines Pflichtübernahmeangebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) nicht erfolgen müssen.
Zielgesellschaft:
Hesse Newman Capital AG (ISIN: DE000HNC2059 WKN: HNC205)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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