In dem Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dürr Technologies GmbH als herrschender Gesellschaft und der HOMAG Group AG hat das Landgerichts Stuttgart erstinstanzlich die Barabfindung von 31,56 Euro auf 31,58 Euro und den Ausgleich von 1,18 Euro auf 1,19 EUR brutto je Aktie abzüglich Körperschaftssteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs erhöht. Der Nettobetrag des Ausgleichs wurde von 1,01 Euro auf 1,03 Euro angehoben.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 27.08.2019:
Der Vorstand der HOMAG Group AG ist heute von der Dürr Technologies GmbH darüber informiert worden, dass der Dürr Technologies GmbH am heutigen Tag die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Stuttgart im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dürr Technologies GmbH als herrschender Gesellschaft und der HOMAG Group AG zugestellt wurde. Danach wird die an die Minderheitsaktionäre der HOMAG Group AG zu zahlende Abfindung gemäß § 305 AktG von dem im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vereinbarten Betrag von 31,56 EUR auf 31,58 EUR je Aktie angehoben. Der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vereinbarte, an die Minderheitsaktionäre zu zahlende Ausgleich gemäß § 304 AktG wird von 1,18 EUR auf 1,19 EUR je Aktie („Bruttogewinnanteil“) abzüglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz erhöht, wobei der Steuerabzug nur auf den der deutschen Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegenden Gewinnanteil vorzunehmen ist. Der entsprechende Nettobetrag des Ausgleichs wurde von 1,01 EUR auf 1,03 EUR angehoben. Gegen den Beschluss können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb eines Monats ab Zustellung Beschwerde einlegen.
Zielgesellschaft:
HOMAG Group AG (ISIN: DE0005297204 / WKN: 529720)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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