Die Hauptversammlung der Diebold Nixdorf AG hat am 14. März 2019 im Rahmen eines Verschmelzungsvertrages mit der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre beschlossen. Die Verschmelzung und der Übertragungsbeschluss wurden am 10. Mai 2019 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Aus der Eintragung der Diebold Nixdorf AG im Handelsregister vom 10.05.2019:
Die Hauptversammlung vom 14.03.2019 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA mit Sitz in Paderborn (HRB 13066) als übernehmendem Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2019 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA mit Sitz in Paderborn (HRB 13066) gegen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
Aus der Eintragung der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA im Handelsregister vom 10.05.2019:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2019 mit der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 6846) verschmolzen.
Zielgesellschaft:
Diebold Nixdorf AG (ISIN: DE000A0CAYB2, DE000A169QN2/ WKN: A0CAYB, A169QN)
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