Auf der Hauptversammlung der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG am 24. Mai 2019 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 62,79 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Einladung der Gesellschaft zur Hauptversammlung vom 17.04.2019:
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft mit Sitz in Borken (Hessen), die von anderen Aktionären als der Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG, die ihren Sitz in Borken (Hessen) hat, gehalten werden (Minderheitsaktionäre), werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 62,79 je auf den Inhaber lautender Stückaktie an der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (ISIN: DE0005254007 / WKN: 525400)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar